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Flächenwidmungsplan
Im Flächenwidmungsplan ist durch die Festlegung der Widmungsarten (Bauland, Grünland, Verkehrsfläche) geregelt, wie die einzelnen Flächen genutzt werden sollen. Außer den Widmungen sind im Flächenwidmungsplan auch Kenntlichmachungen festgelegt. Diese umfassen zum Beispiel: bestehende Bundes-, Landesstraßen,.. etc., Nutzungsbeschränkungen wie Naturschutzgebiete, Bereiche mit gravierenden Gefährdungen sowie Vorbehaltsflächen.
Bebauungsplan und Bebauungsbestimmungen
Der Bebauungsplan enthält die Regeln für die Bebauung und für die Verkehrserschließung. Es werden bauliche Rahmenbedingungen wie die Straßenfluchtlinien, die Bebauungsweise und die Bebauungshöhe (oder höchstzulässige Gebäudehöhe) sowie Baufluchtlinien, Bauwich, Bebauungsdichte etc. festgelegt.
Der Bebauungsplan besteht aus der Verordnung (Bebauungsbestimmungen in Textform) und den dazugehörigen Plandarstellungen (Bebauungsplan).
Die Plandarstellungen dienen zur Erstinformation, wobei auf die Richtigkeit bzw. die Aktualität der Inhalte kein Rechtsanspruch besteht.
Nähere Informationen erhalten Sie im Gemeindeamt.
Verordnungstext_Bebauungsplan.pdf herunterladen (2.21 MB)
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