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Aufgrund zahlreicher Fragen und unterschiedlicher Informationen möchten wir die wichtigsten Regelungen zur Hundehaltung in Niederösterreich übersichtlich zusammenfassen.
Das Wichtigste vorweg:
✓ Der NÖ-Hundepass (allgemeine Sachkunde nach dem NÖ Hundehaltegesetz) bleibt weiterhin bestehen.✓ Bis 30.06.2027 absolvierte allgemeine Sachkundenachweise nach dem NÖ Hundehaltegesetz werden als Theorieteil des neuen Sachkundenachweises nach dem Tierschutzgesetz anerkannt.✓ Der neue Sachkundenachweis nach dem Tierschutzgesetz ergänzt die bestehenden Regelungen und betrifft grundsätzlich Personen, die ab 01.07.2026 einen Hund neu übernehmen.
Neuer Sachkundenachweis für Hunde
Seit 1. Juli 2026 ist der neue Sachkundenachweis für Hunde gemäß Tierschutzgesetz (TSchG) in Kraft. Ziel dieser Regelung ist es, Hundehalterinnen und Hundehalter noch besser auf eine verantwortungsvolle Hundehaltung vorzubereiten.
Personen, die ab 1. Juli 2026 einen Hund neu übernehmen und keine gesetzliche Ausnahme erfüllen, benötigen grundsätzlich einen Sachkundenachweis nach dem Tierschutzgesetz.
Dieser besteht aus:
Die praktische Einheit ist innerhalb von 12 Monaten nach Aufnahme des Hundes zu absolvieren. Der Hund muss hierfür mindestens 6 Monate alt sein.
Anerkennung nach dem NÖ Hundehaltegesetz
Die bisherigen Regelungen des NÖ Hundehaltegesetzes bleiben weiterhin bestehen:
Anmeldung eines Hundes bei der Gemeinde
Wer ab 1. Juni 2023 einen neuen oder zusätzlichen Hund hält, muss diesen unverzüglich bei der zuständigen Gemeinde melden.
Bitte bringen Sie zur Anmeldung folgende Unterlagen mit:
Das erforderliche Formular können Sie bereits ausgefüllt mitbringen oder direkt am Gemeindeamt ausfüllen.
Hundeanmeldung[1].pdf herunterladen (0.15 MB)
Haftpflichtversicherung
Für Hundehalterinnen und Hundehalter ist eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 725.000 Euro für Personen- und Sachschäden erforderlich.
Die Versicherung kann auch über eine Haushaltsversicherung bestehen, sofern die gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden.
Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial
Als Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial gelten in Niederösterreich insbesondere folgende Rassen und deren Kreuzungen:
Für diese Hunde gelten zusätzliche Anforderungen, insbesondere eine erweiterte Sachkunde.
Allgemeine Pflichten für Hundehalterinnen und Hundehalter
Hunde sind so zu halten, dass Menschen nicht gefährdet oder unzumutbar belästigt werden.
Dazu gehört insbesondere:
Jede Hundehalterin und jeder Hundehalter trägt die Verantwortung für das Verhalten des eigenen Hundes.
Weitere Informationen
Nähere Informationen zum Sachkundenachweis nach dem Tierschutzgesetz und zur Hundehaltung in Niederösterreich finden Sie auf den Informationsseiten des Landes Niederösterreich sowie unter tierwissen.at.
Bei Fragen steht Ihnen das Gemeindeamt Pillichsdorf gerne zur Verfügung.