Info zur neuen 2. Tierhaltungsverordnung 2026

Was gilt seit 01.07.2026 in Niederösterreich?

Aufgrund zahlreicher Fragen und unterschiedlicher Informationen möchten wir die wichtigsten Regelungen zur Hundehaltung in Niederösterreich übersichtlich zusammenfassen.

Das Wichtigste vorweg:

✓ Der NÖ-Hundepass (allgemeine Sachkunde nach dem NÖ Hundehaltegesetz) bleibt weiterhin bestehen.
✓ Bis 30.06.2027 absolvierte allgemeine Sachkundenachweise nach dem NÖ Hundehaltegesetz werden als Theorieteil des neuen Sachkundenachweises nach dem Tierschutzgesetz anerkannt.
✓ Der neue Sachkundenachweis nach dem Tierschutzgesetz ergänzt die bestehenden Regelungen und betrifft grundsätzlich Personen, die ab 01.07.2026 einen Hund neu übernehmen.


Neuer Sachkundenachweis für Hunde

Seit 1. Juli 2026 ist der neue Sachkundenachweis für Hunde gemäß Tierschutzgesetz (TSchG) in Kraft. Ziel dieser Regelung ist es, Hundehalterinnen und Hundehalter noch besser auf eine verantwortungsvolle Hundehaltung vorzubereiten.

Personen, die ab 1. Juli 2026 einen Hund neu übernehmen und keine gesetzliche Ausnahme erfüllen, benötigen grundsätzlich einen Sachkundenachweis nach dem Tierschutzgesetz.

Dieser besteht aus:

  • einem theoretischen Teil im Ausmaß von 4 Stunden, der vor der Anschaffung des Hundes zu absolvieren ist,
  • sowie einer praktischen Einheit im Ausmaß von 2 Stunden mit dem eigenen Hund.

Die praktische Einheit ist innerhalb von 12 Monaten nach Aufnahme des Hundes zu absolvieren. Der Hund muss hierfür mindestens 6 Monate alt sein.

Anerkennung nach dem NÖ Hundehaltegesetz

Die bisherigen Regelungen des NÖ Hundehaltegesetzes bleiben weiterhin bestehen:

  • Der Theorieteil des neuen Sachkundenachweises nach dem Tierschutzgesetz wird als allgemeiner Sachkundenachweis nach dem NÖ Hundehaltegesetz anerkannt.
  • Allgemeine Sachkundenachweise nach dem NÖ Hundehaltegesetz, die bis 30. Juni 2027 absolviert werden, gelten als Theorieteil des neuen Sachkundenachweises. Danach ist nur mehr die praktische Einheit mit dem Hund erforderlich.
  • Der erweiterte Sachkundenachweis für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial oder auffällige Hunde nach dem NÖ Hundehaltegesetz wird weiterhin anerkannt.

Beispielfoto Hund


Anmeldung eines Hundes bei der Gemeinde

Wer ab 1. Juni 2023 einen neuen oder zusätzlichen Hund hält, muss diesen unverzüglich bei der zuständigen Gemeinde melden.

Bitte bringen Sie zur Anmeldung folgende Unterlagen mit:

  • Lichtbildausweis,
  • Nachweis der erforderlichen Sachkunde,
  • bei Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotenzial oder auffälligen Hunden zusätzlich den Nachweis der erweiterten Sachkunde,
  • Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung (Polizze oder Bestätigung bitte mitbringen).

Das erforderliche Formular können Sie bereits ausgefüllt mitbringen oder direkt am Gemeindeamt ausfüllen.

Hundeanmeldung[1].pdf herunterladen (0.15 MB)


Haftpflichtversicherung

Für Hundehalterinnen und Hundehalter ist eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 725.000 Euro für Personen- und Sachschäden erforderlich.

Die Versicherung kann auch über eine Haushaltsversicherung bestehen, sofern die gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden.

 

Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial

Als Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial gelten in Niederösterreich insbesondere folgende Rassen und deren Kreuzungen:

  • Bullterrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Dogo Argentino
  • Pit-Bull
  • Bandog
  • Rottweiler
  • Tosa Inu

Für diese Hunde gelten zusätzliche Anforderungen, insbesondere eine erweiterte Sachkunde.

 

Allgemeine Pflichten für Hundehalterinnen und Hundehalter

Hunde sind so zu halten, dass Menschen nicht gefährdet oder unzumutbar belästigt werden.

Dazu gehört insbesondere:

  • eine sichere Verwahrung des Hundes,
  • die Verhinderung des selbstständigen Verlassens von Grundstücken,
  • ein verantwortungsvoller Umgang mit dem Tier.

Jede Hundehalterin und jeder Hundehalter trägt die Verantwortung für das Verhalten des eigenen Hundes.

Weitere Informationen

Nähere Informationen zum Sachkundenachweis nach dem Tierschutzgesetz und zur Hundehaltung in Niederösterreich finden Sie auf den Informationsseiten des Landes Niederösterreich sowie unter tierwissen.at.

Bei Fragen steht Ihnen das Gemeindeamt Pillichsdorf gerne zur Verfügung.