MARKTGEMEINDE PILLICHSDORF
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Schwimmteichen, Naturpools und Gartenteichen mit natürlicher Randgestaltung ohne Veränderung des umliegenden Geländes mit einer Wasserfläche von nicht mehr als 200 m² sowie die Auf- oder Herstellung von sonstigen Wasserbecken mit einem Fassungsvermögen von nicht mehr als 50 m³ sind bewilligungs-, anzeige- und meldefrei. Schwimmbeckenabdeckungen mit einer Höhe von nicht mehr als 1,5 m und Brunnen sind ebenfalls bewilligungs-, anzeige- und meldefrei.