MARKTGEMEINDE PILLICHSDORF
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Der Buschenschenker hat die Ausübung des Buschenschankes spätestens zwei Wochen vor Beginn des Ausschankes bei der Gemeinde des Ausschankortes anzumelden.
Formular bitte vollständig ausfüllen und bei der Gemeinde vorlegen.
Genauere Informationen über das NÖ Buschenschankgesetz finden sie hier.