Hundeabgaben und Hundemarke

Hundeabgabe – was ist das?

Abgabepflichtig ist jeder, der einen über drei Monate alten Hund hält. Bei der Hundeabgabe handelt es sich um eine Steuer ohne besondere Zweckwidmung. Die Hundeabgabe ist auch unter „Hundesteuer“ bekannt.
Die Hundeabgabe ist eine Gemeindeabgabe und muss daher in der Gemeinde, in der die Hundehalterin/der Hundehalter den Hauptwohnsitz hat, angemeldet werden.

Erforderliche Unterlagen

Bei persönlicher Anmeldung:

  • Pass Ihres Hundes bzw. Impfpass
  • Ausweis des / der Hundehalters / Hundehalterin
  • Versicherungspolizze (Mind. € 725.000,- für Personen- und Sachschäden)
  • Allgemeiner Sachkundenachweis "NÖ Hundepass"

Für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial:

  • Nachweis der erweiterten Sachkunde zur Haltung dieses Hundes  (muss nach Ablegung der Prüfung , wenn Ihr Hund ca. 1 Jahr alt ist, nachgereicht werden)

Hundemarke

Der/Die HundehalterIn erhält die Hundemarke nach Einzahlung der Hundeabgabe von der zuständigen Behörde persönlich 

Die Hundemarke muss sichtbar am Halsband des Hundes angebracht werden (so sich der Hund außerhalb des Hauses befindet).

 

Zuständig