Mehr E-Mobilitäts-Förderung für Private

E-Mobilität

Günstiger zum Auto, einfacher zur Ladeinfrastruktur 

Fahrzeuge, die mit nachhaltig erzeugtem Strom statt mit fossilen Treibstoffen betrieben werden, gelten als ein Schlüssel zur Klimawende. Privatpersonen erhalten Förderungen für die Anschaffung eines E-Autos sowie von Ladeinfrastruktur. Neue Ladestationen sind außerdem nicht mehr an den E-Auto-Kauf gekoppelt.

Bis zum Jahr 2040 will Österreich klimaneutral werden. Um Emissionen einzusparen und damit die Klimawende zu schaffen, ist auch ein Umdenken beim Thema Verkehr notwendig. Der Plan: Immer mehr Menschen sollen sich als Beitrag für den Klima- und Umweltschutz für ein Auto ohne CO2-Ausstoß entscheiden, statt für einen Pkw, der mit Benzin oder Diesel fährt. 

Um diesen Wandel zu unterstützen, gibt es seit 1. Juli 2020 eine höhere Förderung für Elektroautos, die für 2021 verlängert wurde. Denn Elektroautos sind im Schnitt teurer als vergleichbare Autos mit Verbrennungsmotor. Eine Hürde, die durch finanzielle Unterstützung kleiner werden soll. Auch für die Schaffung von privater Ladeinfrastruktur für Elektroautos gibt es einen Bonus.

So kommen Private zur Förderung

Mit bis zu 5.000 Euro wird der private Kauf von Pkw mit emissionsfreien Antrieben – Elektro-, Brennstoffzellen- sowie Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge – gefördert. Der zum Betrieb erforderliche Strom muss nachweislich mit erneuerbaren Energieträgern produziert werden. Der Kauf von gebrauchten Fahrzeugen fällt nicht in die Förderrichtlinien, Unterstützung für geleaste Fahrzeuge ist zulässig. Die Unterstützung setzt sich aus dem „E-Mobilitätsbonusanteil“ der Fahrzeugimporteure sowie dem „E-Mobilitätsbonusanteil“ (E-Mobilitätsförderung) des Bundes aus Mitteln des Bundesministeriums für Klimaschutz (BMK) zusammen. Die Kombination dieser Bundesförderung mit Landesförderungen ist möglich. 

Die Einreichung für die Förderungsaktion verläuft in einem zweistufigen Verfahren bestehend aus Registrierung und Antragsstellung. Die Registrierung dient der Identifikation des Projekts und der Übermittlung des persönlichen Zugangs zur Online-Plattform für die Antragstellung und ist ausschließlich online und bis zum Ausschöpfen der zur Verfügung stehenden Budgetmittel über ein Online-Formular möglich. Dieses kann bis 31.03.2022 eingebracht werden, solange der Fördertopf nicht ausgeschöpft ist. Derzeit stehen noch 13,2 Millionen Euro der budgetierten 46 Millionen Euro zur Verfügung. 

Nach erfolgreicher Registrierung sind die Mittel des Bundes für das Fahrzeug reserviert, der Förderungsantrag muss innerhalb von 24 Wochen gestellt werden. Zum Zeitpunkt der formellen Einreichung des Antrags muss das Fahrzeug übernommen, bezahlt und zugelassen sein. Das bedeutet, dass der Zeitpunkt der Registrierung so gewählt werden muss, dass die 24-Wochen-Frist eingehalten werden kann. 

Mehr E-Autos benötigen mehr Ladepunkte

Doch nicht allein der Kaufpreis eines E-Autos gibt den Ausschlag, ob die Wahl auf Fahrzeuge mit alternativen und damit umweltschonenden Antrieben fällt. Wichtig ist auch der einfache Zugang zu Lademöglichkeiten für Autofahrerinnen und Autofahrer. Laut Autofahrerclub ÖAMTC belegen sowohl Umfragen als auch Beispiele aus dem E-Auto-Musterland Norwegen, dass die Akzeptanz von Elektroautos mit dem Ausbau der Ladenetze und damit dem Zugang zu sogenannten „Strom-Tankstellen“ steigt. In Österreich gibt es laut Bundesverband Elektromobilität Österreich (BEO) rund 7.700 öffentlich zugängliche Ladepunkte (Quelle: e-control, Stand Februar 2021). 

Da die Zahl der E-Fahrzeuge in den nächsten Jahren steigen wird, wird dementsprechend viel neue Ladeinfrastruktur im privaten Bereich benötigt. Aus diesem Grund wird neben der Ankaufsförderung für E-Autos auch die Förderung von Ladestationen verlängert. Die Förderung für Ladeinfrastruktur (Wallboxen oder intelligente Ladekabel) kann einerseits im Zuge des Kaufs eines E-Pkw erfolgen, andererseits – und das ist neu – kann auch ein separater Antrag gestellt werden. Damit ist die Förderung der E-Ladeinfrastruktur nicht mehr abhängig von der Anschaffung eines E-Autos. Eine Maßnahme, die zur weiteren Verbesserung für Ladeinfrastruktur beitragen soll. Der finanzielle Zuschuss für ein Ladekabel oder eine Wallbox (Heimladestation) in einem Ein- oder Mehrfamilienhaus (als Einzel- oder Teil einer Gemeinschaftsanlage) ist mit 50 Prozent der Anschaffungskosten begrenzt.

Steuererleichterungen für E-Mobilität überzeugen 

In Österreich steigt die Zahl der neuzugelassenen elektrifizierten Fahrzeuge laut dem österreichischen Arbeitskreis der Automobilimporteure kontinuierlich. Mit Ende Februar 2021 gab es in Österreich 47.194 rein elektrisch betriebene Pkw. Das sind zwar nur 0,9 Prozent des gesamten Pkw-Bestands in Österreich, rechnet der Bundeverband Elektromobilität Österreich (BEO) vor. Doch der Trend geht nach oben – dabei spielen neben der Umweltförderung auch Steuererleichterungen eine Rolle. So muss für E-Pkw weder die Normverbrauchsabgabe (NoVA) beim Kauf noch die motorbezogenen Versicherungssteuer gezahlt werden. Plug-In-Hybride, also Fahrzeuge mit Elektro- und Verbrennungsmotor, sind bei der motorbezogenen Versicherungssteuer nur für den verbrennungsmotorischen Anteil steuerpflichtig. Klimafreundliche Mobilität wird somit für immer mehr Menschen auch bezahlbar.

Mehr Information gibt es unter https://www.klimafonds.gv.at/wp-content/uploads/sites/16/Leitfaden_E-Mob_Private_2020_2021.pdf

Hier geht es zur Online-Registrierung für E-Pkw und Ladeinfrastruktur für Privatpersonen:
https://www.meinefoerderung.at/webforms/epkwp/9181c827-14cb-4d4b-8941-8efbdb7d2b0f/0

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